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Allgemein:
Impressum
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Der Eintrag in das Bremer Branchenverzeichnis Online ist völlig kostenfrei!
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Präsentation des Unternehmens erforderlichen Daten und Inhalte rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen lnformationen und Unterlagen überlassen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, stets seine aktuelle Anschrift sowie seine sonstigen relevanten Daten mitzuteilen.
Die Urheber- und sonstigen Leistungsschutzrechte, die an der Datenbank und diesem Verzeichnis entstehen, stehen im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
§ 7 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die überlassenen Daten in die Datenbank dieses Verzeichnisses speichert und diese Daten im Rahmen der Geschäftsaktivitäten und im Einklang mit den Vorschriften des Datenschutzes nutzt.
§ 8 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter, Freistellung, Sperre
1. Der Auftraggeber ist inhaltlich verantwortlich für die von ihm übergebenen Daten und Inhalte, die in diesem Verzeichnis veröffentlicht werden,
2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Inhalte, die im Internet präsentiert werden, den gesetzlichen und/oder standesrechtlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sowie frei von Rechten Dritter sind, die die vertragliche Nutzung beeinträchtigen könnten und ihm auch die Rechte an den reservierten Domains zustehen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von jeglicher Haftung frei.
3. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihr gegenüber geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Auftraggeber zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder standesrechtliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.
4. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Beruht die dem Auftragnehmer zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Auftraggeber oder auf Veranlassung des Auftraggebers vom Auftragnehmer zugänglich gemachte Daten, Gestaltungen und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber verlangen, dass dieser etwaige Schadensersatzbeträge und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung übernimmt.
5. Der Auftragnehmer kann einen Auftrag auf Eintragung in das Verzeichnis ablehnen, wenn dieser aus technischen Gründen nicht durchführbar ist oder wenn der Eintrag gegen die Nettiquette, gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt, sittenwidrig ist oder den Interessen vom Auftragnehmer unzumutbar zuwiderläuft.
Erlangt der Auftragnehmer erst nach Eintragung Kenntnis von solchen Verstößen, wird der Eintrag kostenpflichtig gesperrt.
6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugriff auf Einträge ganz oder vorläufig zu sperren, wenn Dritte Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung des Eintrags behaupten und begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eintrages bestehen.
Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
7. Stellt der Auftraggeber trotz Fristsetzung mit Kündigungsandrohung in den in Abs. 5 und 6 genannten Fällen kein einwandfreies Datenmaterial zur Eintragung zur Verfügung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzsprüche vom Auftragnehmer bleiben hiervon unberührt.
8. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Nachteilen frei, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass Dritte den Auftragnehmer wegen der von den Auftraggebern begangenen Rechtsverletzungen in Anspruch nehmen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, das Verzeichnis regelmäßig zu aktualisieren und zu erweitern. Zur Vornahme von erforderlichen Pflegearbeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, den Datenabruf zu beschränken bzw. erforderlichenfalls zu unterbrechen.
Aus Gründen der erforderlichen Pflegearbeiten vorgenommene Beschränkungen des Datenabrufs begründen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen oder Aktualisierungen der in das Verzeichnis zu stellenden Inhalte.
3. Die Präsentation der Einträge im Internet erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit und auf Grundlage der aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internets.
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet.
4. Der Auftragnehmer haftet, sofern die von den Auftraggebern zur Verfügung gestellten Daten über Frames für die Nutzer abrufbar sind, nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Sofern die Daten der Auftraggeber über Hyperlinks für die Nutzer abrufbar sind, wird jegliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
§ 10 Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für die Richtigkeit der Übertragung der vom Auftraggeber überlassenen Daten in das Verzeichnis und für die Zugriffsmöglichkeit auf das Branchenverzeichnis sowie die Abrufbarkeit der in diesem gespeicherten Daten im Internet. Die Gewährleistung endet am Übergabepunkt des Servers zum Router. Der Auftragnehmer hat keinerlei Einfluss darauf, welche konkreten Leitungswege Daten, Informationen und Nachrichten vom Auftragnehmer aus zu anderen Providern nehmen und ob von anderen Providern betriebene Leitungswege, Server, Router, bridges, Hubs etc. jederzeit betriebsbereit sind, so dass der Auftragnehmer den Zugang vom Kunden über das Internet abgesandter bzw. von diesem aus dem Internet abgerufener Daten und Informationen nicht schuldet.
2. Der Auftragnehmer wird erhebliche Störungen und Fehler in ihrem Einflussbereich unverzüglich beseitigen; unerhebliche Beeinträchtigungen werden innerhalb angemessener Frist beseitigt.
Der Auftragnehmer kann Gewährleistung zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erbringen. Schlagen diese fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatz gilt § 11.
3. Für die inhaltliche Richtigkeit der überlassenen Daten sowie für die Abrufbarkeit des Verzeichnisses außerhalb des Einflussbereichs vom Auftragnehmer, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
(c) 2010 Bremer Branchenverzeichnis Online

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